Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. August 2026
1 · Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gabriel Neagu, Reischlestraße 4, 86153 Augsburg, tätig unter der Geschäftsbezeichnung „La Neamtzu“ (nachfolgend „wir") und unseren Auftraggebern über Umzüge, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Möbeltaxi-Fahrten, Kurierfahrten und Sonderfahrten.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo nachfolgend unterschieden wird, ist das ausdrücklich gekennzeichnet.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2 · Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
Auf Wunsch besichtigen wir das Objekt vorab. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Auf ihrer Grundlage erstellen wir ein Angebot mit einem Festpreis. An dieses Angebot halten wir uns 14 Tage ab Zugang gebunden, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und wir den Termin bestätigen. Die Annahme und die Bestätigung sind in Textform (E-Mail, Messenger-Nachricht) oder mündlich möglich. Aus Beweisgründen empfehlen wir die Textform.
3 · Leistungsumfang
Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind insbesondere nicht geschuldet:
- De- und Montage von Möbeln, Küchen oder Einbauteilen
- Anschluss oder Abklemmen von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Beschaffung und Stellung von Verpackungsmaterial
- Beantragung und Einrichtung einer Halteverbotszone
- Endreinigung im Sinne einer Reinigungsfirma. Geschuldet ist die besenreine Übergabe: der Raum ist geräumt, gekehrt und von grobem Schmutz befreit
- Transport von Flügeln, Klavieren, Tresoren, Aquarien und vergleichbaren Gegenständen, die besondere Technik erfordern
- Einlagerung von Umzugsgut
Solche Zusatzleistungen können vereinbart werden und werden dann gesondert im Angebot ausgewiesen.
4 · Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Damit wir zum vereinbarten Termin arbeiten können, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass
- die Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und eine empfangsberechtigte Person anwesend oder erreichbar ist,
- Zufahrt und Halteflächen für ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in zumutbarer Nähe zur Verfügung stehen,
- erforderliche Genehmigungen Dritter vorliegen, etwa des Vermieters oder der Hausverwaltung, sowie eine gegebenenfalls nötige Halteverbotszone eingerichtet ist, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich uns übertragen wurde,
- Aufzüge, soweit vorhanden, nutzbar sind.
Besonders wichtig: Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen, Kunstwerke sowie Daten- und Speichermedien, sind uns vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zu benennen. Ohne diesen Hinweis können wir für solche Gegenstände keine besonderen Vorkehrungen treffen. Wir empfehlen, sie selbst zu transportieren. Ebenso sind gefährliche Güter (etwa Farben, Lösungsmittel, Gasflaschen, Munition) vorab anzuzeigen; wir sind berechtigt, deren Beförderung abzulehnen.
Kommt es zu Verzögerungen oder Mehraufwand, weil diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt sind, können wir den nachgewiesenen Mehraufwand berechnen.
5 · Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wir teilen ein Zeitfenster für den Beginn der Arbeiten mit; die genaue Dauer hängt vom Umfang vor Ort ab.
Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Unwetter, Straßensperrungen, unvorhersehbare Verkehrslage, Krankheit oder behördliche Anordnungen, verschiebt sich der Termin um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich und bieten einen Ersatztermin an. Beiderseitige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Wir dürfen zur Erfüllung geeignete Dritte einsetzen. Für deren Verhalten haften wir wie für eigenes.
6 · Preise und Zahlung
Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer; sie wird deshalb weder im Angebot noch in der Rechnung ausgewiesen.
Der Festpreis darf nur überschritten werden, wenn sich der Auftragsumfang nachträglich ändert, etwa weil deutlich mehr Umzugsgut oder Räumgut vorhanden ist als bei der Besichtigung angegeben, weil zusätzliche Leistungen beauftragt werden oder weil Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 nicht erfüllt sind. Wir weisen auf einen solchen Mehraufwand hin, bevor er entsteht, und führen die Mehrleistung nur nach Zustimmung des Auftraggebers aus.
Die Vergütung ist nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
7 · Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Arbeiten kündigen (§ 648 BGB). Wir bitten um eine Absage in Textform.
Bei einer Absage behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was wir durch anderweitigen Einsatz unserer Arbeitskraft erwerben oder böswillig zu erwerben unterlassen. Wir rechnen dabei tatsächlich entstandene Kosten ab und verwenden bewusst keine pauschalen Stornosätze. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei einer Absage mit mehr als 48 Stunden Vorlauf entstehen in aller Regel keine Kosten, weil der Termin anderweitig vergeben werden kann.
8 · Widerrufsrecht für Verbraucher
Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommen (per Telefon, E-Mail, Messenger oder über das Formular dieser Website), geschlossen werden, sind Fernabsatzverträge. Verbrauchern steht dabei grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Bei Verträgen über die Beförderung von Waren zu einem spezifischen Termin kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Wir berufen uns auf diesen Ausschluss nicht, sondern räumen Verbrauchern das Widerrufsrecht nach der folgenden Belehrung ein.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gabriel Neagu, Reischlestraße 4, 86153 Augsburg, Telefon 0157 57803538, E-Mail info@la-neamtzu.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wichtig, wenn der Termin innerhalb der 14 Tage liegt: In diesem Fall benötigen wir Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen sollen, sowie Ihre Kenntnisnahme davon, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Ohne diese Erklärung besteht nach § 357 Abs. 8 BGB selbst für bereits erbrachte Leistungen kein Zahlungsanspruch. Wir holen diese Erklärung mit der Auftragsbestätigung ein.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Gabriel Neagu, Reischlestraße 4, 86153 Augsburg, E-Mail: info@la-neamtzu.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
9 · Haftung für Umzugsgut und Transportgut
Für Umzüge gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB), für sonstige Transporte das Frachtrecht der §§ 407 ff. HGB.
Wir haften für Verlust oder Beschädigung des Guts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung. Bei Umzügen für Verbraucher ist unsere Haftung nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Diese gesetzliche Begrenzung entfällt bei Vorsatz und bei Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 435 HGB).
Hinweis zur Versicherung: Für unsere Fahrzeuge besteht keine Erlaubnispflicht nach § 3 GüKG, weil sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG); damit greift auch die Versicherungspflicht des § 7a GüKG nicht. Über die vorstehende gesetzliche Haftung hinaus besteht keine zusätzliche Transportversicherung. Wenn Sie einen darüber hinausgehenden Schutz wünschen, sprechen Sie uns vor Vertragsschluss an. Eine gesonderte Absicherung ist möglich und wird dann im Angebot ausgewiesen.
Schadensanzeige. Äußerlich erkennbare Schäden sind uns spätestens bei der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung in Textform (§ 451f HGB). Wird die Anzeige versäumt, wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.
Im Übrigen haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10 · Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung
Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen räumen wir die vereinbarten Räume vollständig und übergeben sie besenrein.
Fundstücke und Wertgegenstände: Alles, was wir bei der Räumung finden und was erkennbar von Wert oder persönlicher Bedeutung ist, insbesondere Bargeld, Schmuck, Dokumente, Urkunden, Fotos und Erinnerungsstücke, wird dem Auftraggeber übergeben. Ohne Ausnahme. Auf Wunsch dokumentieren wir Funde fotografisch.
Mit der Räumung geht das Eigentum an den zu entsorgenden Gegenständen auf uns über, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die Gegenstände verfügungsbefugt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Preis findet nicht statt. Der vereinbarte Festpreis bleibt davon unberührt.
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht über zugelassene Entsorgungswege. Ein förmlicher Entsorgungsnachweis wird nicht standardmäßig erstellt; er kann gesondert vereinbart werden. Schadstoffe, Sondermüll und gefährliche Abfälle sind vorab anzuzeigen und werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.
11 · Datenschutz
Wie wir mit personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
12 · Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
